3 MILLIARDEN PLASTIK-STROHHALME WERDEN WELTWEIT TÄGLICH WEGGEWORFEN
Die EU hat reagiert!
Am 3. Juli 2021 tritt die Verordnung der Europäischen Union zu Einwegplastik in Kraft und viele Plastikprodukte werden verboten – darunter zum Glück auch der Strohhalm aus Plastik.
Hier finden Sie alles, was Sie über das neue Gesetz zum Plastikverbot wissen müssen und wie es sich auf Ihr Unternehmen oder Ihren Haushalt auswirkt. Vergleichen Sie und finden Sie Lösungen, um Einwegplastik jetzt zu eliminieren!
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Gesetzliche Regeln der EU
Ab dem 3. Juli 2021 tritt die Verordnung der Europäischen Union zu Einwegplastik in Kraft.
Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es bereits Alternativen gibt, werden per Gesetz verboten.
Finden Sie heraus, welche Produkte darunter fallen:
Plastik Strohhalme
Strohhalme aus Plastik und sowie Strohhalm aus oxo-abbaubaren Kunststoff
Plastikbesteck & -geschirr
Einweg-Besteck aus Plastik in Form von Gabel, Messer, Löffel und Essstäbchen und Plastikgeschirr (z.B. Teller und Schalen)
To-go Verpackungen
Sowohl jegliche To-Go Becher aus Plastik und Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor (Polystyrol), als auch Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien (z.B. Beutel, Verpackungen)
Weitere Einwegartikel
Alltagsgegenstände aus Plastik wie Rührstäbchen, Luftballonstäbchen oder Wattestäbchen
Quellle
https://www.bmu.de/faqs/einwegkunststoffverbotsverordnung/