3 MILLIARDEN PLASTIK-STROHHALME WERDEN WELTWEIT TÄGLICH WEGGEWORFEN

Die EU hat reagiert!
Am 3. Juli 2021 tritt die Verordnung der Europäischen Union zu Einwegplastik in Kraft und viele Plastikprodukte werden verboten – darunter zum Glück auch der Strohhalm aus Plastik.

Hier finden Sie alles, was Sie über das neue Gesetz zum Plastikverbot wissen müssen und wie es sich auf Ihr Unternehmen oder Ihren Haushalt auswirkt. Vergleichen Sie und finden Sie Lösungen, um Einwegplastik jetzt zu eliminieren!

Welche Alternative ist tatsächlich am besten für Ihre Bar, Ihr Restaurant, Café oder Hotel?

Nutzen Sie die Mehrweg-Lösungen als ökologisches Produkt mit dauerhaftem Werbeeffekt für Ihre Marke!

Entdecken Sie DAS Werbe-mittel 2021 und profitieren Sie von den nachhaltigen Mehrweg-Alternativen!

Welche Alternative eignet sich am besten für Ihre Hausbar, den Guten-Morgen-Smoothie oder sogar als Geschenk?

Gesetzliche Regeln der EU

Ab dem 3. Juli 2021 tritt die Verordnung der Europäischen Union zu Einwegplastik in Kraft.

Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es bereits Alternativen gibt, werden per Gesetz verboten.
Finden Sie heraus, welche Produkte darunter fallen:

Plastik Strohhalm Verboten 2021 Einweg plastik regeln EU gastronomie

Plastik Strohhalme

Strohhalme aus Plastik und sowie Strohhalm aus oxo-abbaubaren Kunststoff

Einwegplastik alternativen plastik besteck und teller verboten 2021 EU

Plastikbesteck & -geschirr

Einweg-Besteck aus Plastik in Form von Gabel, Messer, Löffel und Essstäbchen und Plastikgeschirr (z.B. Teller und Schalen)

To-Go Verpackung wärme speisen plastikfrei alternativen

To-go Verpackungen

Sowohl jegliche To-Go Becher aus Plastik und Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor (Polystyrol), als auch Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien (z.B. Beutel, Verpackungen)

Plastik kaffee stirrer einweg plastik verboten ab juli 2021 deutschland und eu

Weitere Einwegartikel

Alltagsgegenstände aus Plastik wie Rührstäbchen, Luftballonstäbchen oder Wattestäbchen 

Quellle

 https://www.bmu.de/faqs/einwegkunststoffverbotsverordnung/