Was Sie über das neue Gesetz wissen sollten!

Zum Schutz des Meeres und der Umwelt hat das Kabinett ein Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff verabschiedet.

Mehr als 80% der Abfälle im Meer sind Plastikmüll, Europa allein erzeugt etwa 25 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle im Jahr. Die EU will die Kunststoffabfälle nun reduzieren – durch mehr Recycling und ein Verbot bestimmter Einweg-Plastikartikel und Mikro-Kunststoffe.

Wegwerfprodukte aus Plastik, für die es bereits erschwingliche Alternativen gibt, dürfen ab dem 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden. Zudem werden die Hersteller selbst dazu verpflichtet, mehr Recyclingmaterial zu verwenden und langfristig nur noch Produkte herzustellen, die recyclebar sind. Auch an den Kosten für die Entsorgung von Altkunststoffen sollen sie zukünftig beteiligt werden.

Das bedeutet im ersten Moment natürlich Umstellung. Langfristig kann das neue Gesetz jedoch auch als Chance begriffen werden, sich neu aufzustellen und Vorteile aus den Veränderungen zu ziehen. 

Was bedeutet das für Sie?

Für die Gastronomie und andere betroffene Branchen bedeutet dies, dass sie bestimmte Einweg-Artikel und Verpackungsarten (z.B. Kunststoffteller oder Verpackungen aus geschäumtem Polystyrol) nicht mehr verwenden dürfen. Und auch To-Go-Becher und Einweg-Essensverpackungen aus Plastik werden aufgrund der erweiterten Verantwortung für die Hersteller teurer. Zugleich reduzieren sich aber auch die Kosten für die Müllentsorgung und die kommunale Einwegverpackungssteuer. Und sie tragen natürlich einen enormen Beitrag zum Klimaschutz bei. Der Umstieg auf Mehrweg-Produkte wird also so attraktiv wie möglich gestaltet.

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Weitere Umweltverbesserungen könnten folgen oder sind bereits beschlossen:

Ab Januar 2023 gilt die Mehrweg-Pflicht, die besagt, dass man wiederverwendbare Alternativen zu den Einweg-Verpackungen anbieten muss.

Zudem könnte ein Verbot verabschiedet werden, das untersagt, Produkte aus Einweg-Plastik kostenlos abzugeben.

Besonders betroffen von den Neuerungen sind Take-Away- und To-Go-Services sowie gastronomische Großveranstaltungen.

Mehrweg-Lösungen sind Einweg-Artikeln grundsätzlich vorzuziehen…

… da jede Produktion Ressourcen verbraucht, auch wenn diese natürlichen Ursprungs oder recycelt sind. So gilt auch hier – je häufiger die Nutzung und je länger die Lebensdauer eines Mehrweg-Produktes, desto umweltfreundlicher, aber auch kostensparend ist er.

Es gibt zwar mittlerweile eine Reihe von Einweg-Produkten, die aus alternativen Materialien bestehen, aber auch diese sind kritisch zu betrachten.

Papier ist zum Beispiel zwar biologisch abbaubar, enthält aber oft Bleichmittel, Farbstoffe und andere Chemikalien, sollte also ebenfalls über die Restmülltonne entsorgt werden.

Bei Bioplastik unterscheidet man biobasierte Kunststoffe und biologisch-abbaubare Kunststoffe. Biobasierter Kunststoff besteht aber nur zum Teil aus nachwachsenden Rohstoffen und zerlegt sich, landet er einmal in der Natur, zu Mikroplastik.

Biologisch-abbaubarer Kunststoff wird nur in industriellen Kompostieranlagen zerlegt und auch da unterscheiden sich die Ergebnisse je nach Kommune. Daher wird die Entsorgung über die Biotonne eher nicht empfohlen. Beide Varianten mindern die Recycling-Fähigkeit von Kunststoffen, sollten sie in der Wertstofftonne beziehungsweise im Gelben Sack entsorgt werden. Daher bleibt auch hier letztlich nur die Restmülltonne.

Glücklicherweise gibt es bereits einige Mehrweg-Lösungen am Markt (z.B. aus BPA-freiem Kunststoff, Edelstahl oder Glas), viele davon mit  Pfandsystem. Hierdurch leisten Sie nicht nur Ihren Beitrag zur Umweltschonung, sondern sparen auch enorme Kosten ein: Einwegprodukte müssen nicht laufend neu angeschafft werden und Abfall- und Entsorgungskosten reduzieren sich. 

Aber auch fernab vom Außer-Haus-Geschäft gibt es viele Alternativen, die langfristig nicht teurer sein müssen und zudem ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Image fördern. Auch für private Zwecke lohnt es sich, nach ökologischen Alternativen Ausschau zu halten, ob für private Veranstaltungen oder den praktischen Familienalltag.

Gemeinsam für weniger Plastikmüll!

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Was ist erlaubt?
  • Einweg-Essensverpackungen und Einweg-Becher aus Plastik (aber erheblich reduziert)
  • Einweg-Getränkebehälter aus Plastik werden nur dann zugelassen, wenn ihre Deckel und Verschlüsse an ihnen befestigt sind
  • Mehrweg-Lösungen aus Hartplastik, Glas, Edelstahl, Holz, SilikonPfand-Systeme (z.B.  HALMRECUP bzw.  REBOWLreCIRCLETiffin Loop)
  • Kompostierbare Alternativen auf Pflanzenbasis / nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Cellulose, Zuckerrohr, Palmblatt, Holz, Bambus, Kokos)
  • Essbares Besteck und Geschirr auf Getreidebasis (z.B.  Kulero,  Spoontainable)


Was ist nicht erlaubt?
  • Grundsätzlich alle Einwegkunststoffprodukte, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt
  • Plastikgeschirr (Teller, Schalen)
  • Plastikbesteck (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
  • Strohhalme aus Plastik
  • Rührstäbchen
  • Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor (Polystyrol)
  • Luftballonstäbe aus Plastik
  • Wattestäbchen aus Plastik
  • Bioplastik-Alternativen (bio-basierte sowie biologisch-abbaubare Kunststoff-Erzeugnisse, z.B. Beutel, Strohhalme, Verpackungen)


Quellen:

https://www.bmu.de/faqs/einwegkunststoffverbotsverordnung/
https://www.bmu.de/pressemitteilung/mehrweg-wird-moeglich-im-to-go-bereich/
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/chemie/abfall_biokunststoffe_stellungnahme.pdf
https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/geplantes-eu-plastikverbot-dehoga-setzt-auf-abfallvermeidung-und-angemessene-uebergangsfristen/?L=0
https://www.demo-online.de/artikel/kommunale-unternehmen-fordern-gerechtere-verteilung-reinigungskosten
https://ec.europa.eu/environment/circular-economy/pdf/plastics-strategy-annex.pdf
https://www.esseninmehrweg.de/mehrweg-in-der-gastronomie/
https://www.handelsblatt.com/politik/international/umweltschutz-strohhalm-ade-eu-einigt-sich-auf-verbot-von-einweg-plastik/23776944.html?ticket=ST-3589708-ccVkbvIdzVPK2LeGSP9w-ap3
https://www.umweltbundesamt.de/biobasierte-biologisch-abbaubare-kunststoffe#haufig-gestellte-fragen-faq
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/industriebranchen/holz-zellstoff-papierindustrie/zellstoff-papierindustrie#umweltauswirkungen-
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/gesetzliche-regeln-wie-deutschland-einwegplastik-verbannen-will-7022
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/gefahren-fuer-die-umwelt-durch-plastik-7015